Die Vorschläge der UREK-S im Rahmen der Interessenabwägung zur bevorstehenden USG Revision führen zu einer gravierenden Schwächung des Lärmschutzes an den bereits stark belasteten Lagen, ohne Vorkehrungen zur Verminderung des Lärms vorzusehen. Angesichts der nachgewiesenen Gesundheitsschädlichkeit von Lärm ist dies aus Sicht der Lärmliga unverantwortlich und nicht im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung der Auswirkung auf die Gesundheit der Betroffenen. Um die anstehende Änderung des Umweltschutzgesetzes in ein Gleichgewicht zu bringen, müssen verbindliche Vorkehrungen zur Verminderung des Lärms an der Quelle vorgesehen werden.