Politik

Wir nehmen aktiv Einfluss auf die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen und setzen uns für griffige und wirksame gesetzgeberische Massnahmen und deren Umsetzung auf nationaler und kantonaler Ebene ein.

unsere Forderungen

Paradigmenwechsel beim Lärmschutz

Die Lärmbekämpfungspolitik der letzten Jahre ist gescheitert, trotz Milliardenaufwands. Noch immer sind Millionen Anwohnende von Strassen schädlichem Lärm ausgesetzt. Die Wissenschaft weist nach, dass die üblichen Dauerschallpegel an Durchgangsstrassen zu 15-20% erhöhten Risiken für die Gesundheit führen. Es braucht jetzt einen Paradigmenwechsel beim Lärmschutz: weg vom Schutz des Lärms mit papierenen Grenzwert-Tricksereien, hin zum wirksamen Schutz der Bevölkerung.

tsrassenlärm
Quelle

Emissionen auf gesundheitsverträgliches Niveau begrenzen.

bergspitze
Maximum

So viel Lärm wie möglich reduzieren, statt so wenig wie nötig.

schlafen
Nachtruhe

Schutz der Nachtruhe und Schutz vor Dauer-Lärmbelastung.

Lärmschutz 30er Zone
Tempo weg

Temporeduktion und Schallschutz bis zum Erreichen der Schutzziele.

autofahren
Verhalten

Lenker*innen von Motorfahrzeugen zur Änderung ihres Fahrverhaltens bringen.

grenzwerte
Grenzwerte

Tiefere Lärm-Grenzwerte für Lastwagen und schweren Verkehr über lange Strecken auf die Schiene bringen

lärmblitzer
Messfallen

80 Dezibel sind genug – es braucht Lärm-Messfallen!

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Planung

Lärmschutz bei neuen Siedlungs- und Verkehrsprojekten umsetzen

Vernehmlassungen

Einfluss auf Gesetze & Verordnungen

An den untenstehenden Vernehmlassungen beteiligt(e) sich die Lärmliga aktiv mit einer Stellungnahme zu den Lärm betreffenden Sachverhalten. Die Lärmliga pflegt diesbezüglich Kontakt mit weiteren Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Mobilität und Verkehrssicherheit und weiteren Trägerschaften.

Massnahmenpaket Motorenlärm

Das Problem der willentlichen Verursachung unnötigen Lärms im Strassenverkehr hat sich in den letzten Jahren scharf akzentuiert. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Das Problem der willentlichen Verursachung unnötigen Lärms im Strassenverkehr hat sich in den letzten Jahren scharf akzentuiert. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen vermarkten zahlreiche Auto – und Motorfahrzeughersteller ihre Produkte mit dem Hinweis auf das nach aussen abgestrahlte „imposante“ Soundspektrum und treffen mit solchen Angeboten im Markt auf eine steigende Nachfrage bzw. tragen damit zu einer verstärkten Nachfrage bei.

Auch Hersteller von Elektrofahrzeugen werben heute mit den besonderen Qualitäten des – künstlich erzeugten – Sounds und spielen damit gezielt auf die Emotionen ihrer Käufer an. Zum andern hat sich in der Autobranche eine Spezialisierung für Garagisten herausgebildet, die für Kunden ein Soundtuning ihrer Fahrzeuge besorgt, oft unter Vornahme unzulässiger Abänderungen an den Fahrzeugen. Neben der rein technischen Seite der willentlichen Erzeugung unnötigen Lärms ist aber auch das Verhalten von Verkehrsteilnehmenden angesprochen. Unnötiger Lärm wird hauptsächlich, aber nicht nur, von Haltern lärmgetunter Fahrzeuge durch bestimmte Verhaltensweisen auf der Strasse verursacht.

Lärmschutzverordnung

Luft/Wasser-Wärmepumpen werden als Schlüsselmassnahme zur Dekarbonisierung des Gebäudebereichs gefördert und in umfangreicher und zunehmender Anzahl umgesetzt. Mittlerweile kann man von einem Massengeschäft reden. Gleichzeitig verursachen diese ortsfesten Anlagen potentiell störenden Lärm und müssen daher die Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung (LSV) einhalten.

Aufgrund der grossen Anzahl Luft/Wasser-Wärmepumpen, die auch in engen baulichen Umgebungen vermehrt eingesetzt werden und der unterschiedlichen involvierten Stellen erfordert die einheitliche, zuverlässige und rechtssichere Ausübung von Planung. Ausführung und Vollzug eine möglichst konkrete und eindeutige Definition auf Verordnungsstufe. Die Grundsätze der Umweltschutzgesetzgebung dürfen dabei nicht vernachlässigt werden.

Es sollen ebenso keine neuen Unklarheiten entstehen, welche zusätzlichen Aufwand und Graubereiche in Planung, Ausführung und Vollzug verursachen. Die vorgeschlagenen Änderungen,insbesondere eine Konkretisierung des Vorsorgeprinzips,begrüssen wir grundsätzlich, jedoch haben wir Vorbehalte gegen die in der Änderung stark eingeschränkte Vorsorgemöglichkeiten. Einige Unklarheiten zum Lärmschutzvollzug bestehen ausserdem. Auf diese wird nachfolgend eingegangen vertieft eingegangen.

InitiativeN & Co

Aktiv für Veränderung eintreten

Aktuell findet die Sammlung für die eidgenössische Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk statt. Mehr Informationen und den Unterschriftsbogen zum Download oder zur Bestellung gibt es hier.

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