Lärmarten

Rund 1,1 Mio. Menschen sind in der Schweiz Verkehrslärm ausgesetzt, der über den Grenzwerten liegt. Wichtigste Lärmquelle ist mit Abstand der Strassenverkehr. Ihm folgen Schienenverkehr und Flugverkehr. Weitere Lärmquellen sind Schiessanlagen, Industrie- und Gewerbeanlagen, Baustellen, Maschinen, Sportanlagen und Restaurants.

Lärmbelastung allgemein

In der Schweiz ist tagsüber jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm betroffen. Die bedeutendste Störquelle ist der Strassenverkehr gefolgt vom Eisenbahn- und vom Flugverkehr. Der Verkehrslärm ist in erster Linie ein Umweltproblem der Städte und Agglomerationen.

Stand der Lärmbelastung

In der Schweiz sind rund eine Million Personen und damit jede siebte Person von lästigem und schädlichen Lärm betroffen. 90 Prozent von ihnen leben in Städten und Agglomerationen. Der Strassenverkehr ist der Hauptverursacher.

Grenzwerte für Lärm

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Immissionsgrenzwerten (Belastungsgrenzwerten) und Emissionsgrenzwerten. Die Belastungsgrenzwerte definieren, wie hoch der Schallpegel am Einwirkungsort (z.B. in einer Wohnung) sein darf. Die Emissionsgrenzwerte legen fest, wieviel Schall z.B. ein Fahrzeug maximal an die Umwelt abgeben darf.

Ermittlung & Beurteilung

Ein Lärmpegel wird auf standardisierte Weise gemessen oder berechnet, um den ermittelten Wert anschliessend mit den gesetzlichen Anforderungen vergleichen zu können. Diese Rubrik enthält eine Zusammenstellung der einschlägigen Dokumente zur Ermittlung von Lärmpegeln.

Quelle: Die nachfolgenden Informationen zu den verschiedenen Lärmquellen stammen aus den öffentlichen Publikationen des BAFU.

Unser Webinar zum Thema

EKLB Bericht (23.6.22)

Webinar der Lärmliga Schweiz zu den Empfehlungen der EKLB betreffend Lärmgrenzwerten. Teilnehmende: Jean Marc Wunderli (EMPA, Co-Autor EKLB Bericht), Marguerité Trocmé (ASTRA), Michael Strickler (Fachstelle Lärmsanierung Kt. Aargau), Sophie Ribaut (Vorstand Lärmliga Schweiz). Moderation: Gabriela Suter (Präsidentin Lärmliga Schweiz). Dauer: 60 Minuten.

Lärmquelle Nummer 1

Strassenverkehrslärm

Strassenverkehrslärm

Am Tag ist jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen. Trotz Fortschritten bei der Bekämpfung ist die Bevölkerung vielerorts nach wie vor hohen Belastungen ausgesetzt. 

Hauptgründe dafür sind das allgemeine Verkehrswachstum und die zunehmende Verdichtung. Bei konstanter Fahrweise übertrifft das Rollgeräusch der Reifen bei Personenwagen bereits ab 20 km/h den Motorenlärm, bei Lastwagen ab etwa 55 km/h.

Neben technischen Neuerungen an Fahrzeugen mindern lärmarme Strassenbeläge, Geschwindigkeitsreduktionen, leise Reifen und ein lärmbewusstes Fahrverhalten die Lärmemissionen.

Lärmquelle Nummer 2

Eisenbahnlärm

Rund 16’000 Einwohnerinnen und Einwohner – sind tagsüber Lärm von Schienenverkehr ausgesetzt, der über den Grenzwerten liegt. In der Nacht sind es 87‘000 Personen.

Besonders viel Lärm verursachen internationale Güterzüge. Als Teil eines Sanierungsprogramms sind in den letzten Jahren viele Wohngebiete entlang des Schienennetzes mit Lärmschutzwänden geschützt worden. Durch die Förderung von besonders lärmarmen Güterwagen und Massnahmen an der Infrastruktur soll der Eisenbahnlärm weiter reduziert werden.

Lärmquelle Nummer 3

Fluglärm

Unter zu hohem Fluglärm leiden am Tag etwa 24‘000 Personen. Während der Nacht sind es rund 75‘000 Betroffene. Die meisten von ihnen leben in den Ballungsräumen rund um die grossen Landesflughäfen und in den Einzugsgebieten der Militärflugplätze.

Mit der Wahl der Flugrouten kann die Anzahl Betroffener reduziert werden. Mit lärmabhängigen Lande- und Startgebühren wird der Einsatz leiserer ziviler Flugzeuge gefördert.

Lärmquelle Nummer 4

Industrielärm

Die Anzahl der von Lärm aus Industrie-, Gewerbe und Landwirtschaftsbetrieben, Energie- und Freizeitanlagen, Parkhäusern oder aus Güterumschlag betroffenen Personen ist nicht bekannt. Lärm tritt dort meistens lokal begrenzt auf, vor allem in der näheren Umgebung der Betriebsareale. Die Lärmbelastung hat dank lärmtechnischen Sanierungen stark abgenommen.

weitere Lärmarten

Bau-, Schiess- und Gerätelärm

Baulärm

Zum Ausmass der von Baulärm betroffenen Bevölkerung gibt es keine Angaben. Bauarbeiten wie Sprengen, Rammen, Fräsen oder Baggern verursachen temporär und räumlich begrenzt grossen Lärm. Bei Grossprojekten kann die Lärmbelastung mehrere Jahre dauern.

Aufgrund der starken Schwankungen des Baulärms hat der Bundesrat dafür keine Belastungsgrenzwerte festgelegt. Die Baulärm-Richtlinie des BAFU beschreibt bauliche und betriebliche Massnahmen zur Lärmreduktion. Sie sind unter anderem abhängig von der Distanz zur betroffenen Umgebung, der Intensität der Arbeiten und vom Baustellenverkehr.

Massnahmen gemäss BAFU

Schiesslärm

Rund 20’000 Personen sind vom Lärm militärischer Waffen- und Übungsplätze beeinträchtigt, der über den Grenzwerten liegt. Bei zivilen Schiessanlagen hat die Zahl der Betroffenen dank Lärmsanierungen und die Zusammenlegung von Anlagen stark abgenommen. Nachholbedarf besteht bei der Lärmsanierung von Militäranlagen sowie bei kleineren Schiessständen für Sport- und Jagdwaffen.

Massnahmen gemäss BAFU

Geräte- und Maschinenlärm

Laubbläser, Rasenmäher oder Bohrhammer: Motorenlärm von mobilen Geräten und Maschinen kann belästigen. Wie viele Personen davon betroffenen sind, ist schwer abzuschätzen. Der Lärm tritt oft in üblicherweise ruhigen Gegenden und zu ruhigen Tageszeiten auf. Der intensive Schallpegel hält jedoch nicht permanent an.

In der Maschinenlärmverordnung hat der Bund für verschiedene Geräte und Maschinen Emissionsgrenzwerte festgelegt. Einigen hat er zudem eine Kennzeichnung des maximalen Schallleistungspegels vorgeschrieben.

Massnahmen gemäss BAFU

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