Meinungsverschiedenheiten zwischen Politik und Justiz können in manchen Ländern zu Staatskrisen führen. In der Schweiz scheinen die Verhältnisse klar: Bundesgesetze können vom Bundesgericht nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überprüft werden. Und das höchste Gericht der Schweiz steht nicht im Ruf, mit seiner Rechtsprechung politische Weichen zu stellen.
Beim Lärmschutz allerdings sieht es aktuell so aus, als gäbe es einen Richtungskampf zwischen Bundesgericht und Bundes- rat sowie Teilen des Parlaments. Lausanne fällte in den letzten Jahren mehrere wegweisende Urteile zu diesem Thema. Es gewichtete das Bedürfnis der Lärmbetroffenen stets hoch. Politiker geben Gegensteuer.
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