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Baurecht: Kräftemessen beim Lärmschutz

Das Bundesgericht verstärkte in den letzten Jahren den Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm. Es pochte auf die Einhaltung von Gesetz und Lärmgrenzwerten. Der Bundesrat und Teile des Parlaments hingegen wollen das Gesetz lockern. Der nachfolgende Artikel in der juristischen Zeitschrift "Plädoyer" beleuchtet den Sachverhalt.
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Meinungsverschiedenheiten zwischen Politik und Justiz können in manchen Ländern zu Staatskrisen führen. In der Schweiz scheinen die Verhältnisse klar: Bundesgesetze können vom Bundesgericht nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überprüft werden. Und das höchste Gericht der Schweiz steht nicht im Ruf, mit seiner Rechtsprechung politische Weichen zu stellen.

Beim Lärmschutz allerdings sieht es aktuell so aus, als gäbe es einen Richtungskampf zwischen Bundesgericht und Bundes- rat sowie Teilen des Parlaments. Lausanne fällte in den letzten Jahren mehrere wegweisende Urteile zu diesem Thema. Es gewichtete das Bedürfnis der Lärmbetroffenen stets hoch. Politiker geben Gegensteuer.

Zum vollständigen Artikel geht es hier (kostenpflichtiger Artikel).

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Petition Lärmblitzer eingereicht

Am 26. August 2024 überreichte die Lärmliga Schweiz gemeinsam mit Lärmbetroffenen dem National- und dem Ständerat ihre Lärmblitzer-Petition. Die Petition fordert die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Lärmblitzern in der Schweiz. Die rund 20'000 Unterschriften kamen rekordschnell in nur drei Wochen zusammen. Das zeigt, dass Lärmblitzer als Massnahme zur Lärmbekämpfung auf grosse Unterstützung in der Bevölkerung stossen.

Petition Lärmblitzer

Wir haben die Lärmexzesse von getunten Motorrädern und Sportwagen satt. Die Zeit ist reif für Lärmblitzer auf Schweizer Strassen! Im Ausland sind solche Geräte bereits erfolgreich im Einsatz. Es braucht keine neuen Gesetze, sondern die rechtlichen Grundlagen, damit die Polizei Lärmblitzer anwenden kann. Unterzeichnen Sie unsere Petition an den National- und Ständerat.

Ständerat fährt Lärmschutz an die Wand – Lärmliga Schweiz ist bereit fürs Referendum

Der Ständerat hält auch in der Differenzbereinigung am radikalen Abbau des Lärmschutzes fest. Statt für weniger Verkehrslärm und für gute Lärmarchitektur zu sorgen, will er den Bau von Wohnungen an stark lärmbelasteten Orten ermöglichen. Dies ist aus sowohl aus Sicht des Gesundheitsschutzes als auch der Wohnhygiene unverantwortlich und wird gravierende Auswirkungen auf die Menschen haben, die in solchen Wohnungen leben müssen. Die Lärmliga Schweiz ist bereit fürs Referendum.
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