Baurecht: Kräftemessen beim Lärmschutz

Das Bundesgericht verstärkte in den letzten Jahren den Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm. Es pochte auf die Einhaltung von Gesetz und Lärmgrenzwerten. Der Bundesrat und Teile des Parlaments hingegen wollen das Gesetz lockern. Der nachfolgende Artikel in der juristischen Zeitschrift "Plädoyer" beleuchtet den Sachverhalt.
Diesen Artikel teilen

Meinungsverschiedenheiten zwischen Politik und Justiz können in manchen Ländern zu Staatskrisen führen. In der Schweiz scheinen die Verhältnisse klar: Bundesgesetze können vom Bundesgericht nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überprüft werden. Und das höchste Gericht der Schweiz steht nicht im Ruf, mit seiner Rechtsprechung politische Weichen zu stellen.

Beim Lärmschutz allerdings sieht es aktuell so aus, als gäbe es einen Richtungskampf zwischen Bundesgericht und Bundes- rat sowie Teilen des Parlaments. Lausanne fällte in den letzten Jahren mehrere wegweisende Urteile zu diesem Thema. Es gewichtete das Bedürfnis der Lärmbetroffenen stets hoch. Politiker geben Gegensteuer.

Zum vollständigen Artikel geht es hier (kostenpflichtiger Artikel).

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen

Werden Sie Mitglied der Lärmliga Schweiz!

Nur dank dem Engagement der Mitglieder können wir aktiv sein - es braucht Sie! Sind Sie noch nicht Mitglied?  Melden Sie sich noch heute an, machen Sie mit bei einer NGO und werden Sie Teil des Engagements für Mensch und Natur.

Tempo 30: Wichtige Massnahme für Lärmschutz und Mobilität

Massnahmen an der Quelle wie Tempo 30 sind dringend nötig. Tempo 30 ist nicht nur hinsichtlich des durchschnittlichen Lärmpegels eine äusserst wirksame Massnahme. Anders als bei lärmarmen Belägen werden mit Tempo 30 auch unangenehme Anfahrgeräusche und Lärmspitzen deutlich vermindert. Zudem sind Temporeduktionen kostengünstig und schnell umsetzbar.

Schwarzer Tag für die lärmbetroffene Bevölkerung

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat eine massive Schwächung des Lärmschutzes beschlossen. Dies ist angesichts der nachgewiesenen Schädlichkeit von Lärm unverantwortlich und hat gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und die Wohnqualität der Bevölkerung. Falls die Vorlage in der Differenzbereinigung nicht substanziell verbessert wird, wird die Lärmliga Schweiz das Referendum gegen die missratene Vorlage ergreifen.
Skip to content