Die Lärmliga Schweiz verurteilt die Schwächung des Lärmschutzes durch die UREK-N im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG). Der Nationalrat muss in der Frühlingssession auf die «Lüftungsfensterpraxis» einschwenken und diese mit parallel zu ergreifenden Lärmreduktionsmassnahmen an der Quelle verbinden. Falls es zu keiner Verbesserung kommt, ist die untaugliche Gesetzesrevision abzulehnen.