Tempo 30: Wichtige Massnahme für Lärmschutz und Mobilität

Massnahmen an der Quelle wie Tempo 30 sind dringend nötig. Tempo 30 ist nicht nur hinsichtlich des durchschnittlichen Lärmpegels eine äusserst wirksame Massnahme. Anders als bei lärmarmen Belägen werden mit Tempo 30 auch unangenehme Anfahrgeräusche und Lärmspitzen deutlich vermindert. Zudem sind Temporeduktionen kostengünstig und schnell umsetzbar.
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Verbot von Tempo 30 schwächt den Lärmschutz

Die Lärmliga Schweiz bedauert die Annahme der Motion Schilliger, die ein faktisches Verbot von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen fordert. Stéphanie Conrad, Geschäftsleiterin der Lärmliga Schweiz, hebt die Bedeutung von Tempo 30 für den Lärmschutz und die städtische Mobilität hervor.

Mit der drohenden massiven Schwächung des Lärmschutzes für Neubauten im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes nimmt die Notwendigkeit für Massnahmen an der Quelle stark zu. «Es ist absurd und unverantwortlich, gleichzeitig diese Möglichkeiten einzuschränken und damit auch noch einen ausreichenden Lärmschutz bei den bestehenden Gebäuden zu verunmöglichen», sagt Lärmliga Schweiz-Geschäftsführerin Stéphanie Conrad.

Massnahmen an der Quelle wie Tempo 30 sind dringend nötig. Tempo 30 ist nicht nur hinsichtlich des durchschnittlichen Lärmpegels eine äusserst wirksame Massnahme. Anders als bei lärmarmen Belägen werden mit Tempo 30 auch unangenehme Anfahrgeräusche und Lärmspitzen deutlich vermindert. Zudem sind Temporeduktionen kostengünstig und schnell umsetzbar.

Kombiniert mit der zunehmenden Elektromobilität ist das Lärmreduktionspotential von Tempo 30 zukünftig noch höher, da bei tiefen Geschwindigkeiten primär das Motorengeräusch hörbar ist. Zusätzlich wirkt sich Tempo 30 positiv auf diverse weitere Faktoren aus, so etwa auf die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Langsamverkehrs, sorgt für weniger CO2-Ausstoss durch Verstetigung des Verkehrs und stärkt die Strasse als Teil des öffentlichen Raumes auch als Aufenthalts- und Begegnungsraum.

Die heute im Rat angenommene Motion Schilliger dagegen zielt darauf ab, die Einführung von Tempo-30-Zonen nur auf siedlungsorientierten Strassen zu unterstützen, während für verkehrsorientierte Strassen weiterhin grundsätzlich Tempo 50 gelten soll.

Diese Unterscheidung ist für die Lärmliga hinsichtlich Lärmschutz und Lebensqualität in städtischen Gebieten fragwürdig. «Es ist wichtig, die Lärmbelastung im gesamten Siedlungsgebiet  zu reduzieren. Auch an verkehrsorientierten Strassen wohnen viele Menschen, deren Gesundheit unter der hohen Lärmbelastung stark leidet», hält Stéphanie Conrad fest. Die Lärmliga setzt sich weiterhin für wirksame Massnahmen an Quelle ein, um den gesundheitsschädlichen Lärm zu reduzieren.

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Schwarzer Tag für die lärmbetroffene Bevölkerung

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat eine massive Schwächung des Lärmschutzes beschlossen. Dies ist angesichts der nachgewiesenen Schädlichkeit von Lärm unverantwortlich und hat gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und die Wohnqualität der Bevölkerung. Falls die Vorlage in der Differenzbereinigung nicht substanziell verbessert wird, wird die Lärmliga Schweiz das Referendum gegen die missratene Vorlage ergreifen.

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Die Lärmliga Schweiz verurteilt die Schwächung des Lärmschutzes durch die UREK-N im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG). Der Nationalrat muss in der Frühlingssession auf die «Lüftungsfensterpraxis» einschwenken und diese mit parallel zu ergreifenden Lärmreduktionsmassnahmen an der Quelle verbinden. Falls es zu keiner Verbesserung kommt, ist die untaugliche Gesetzesrevision abzulehnen.
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