Suche
Suche
Close this search box.

Tempo 30: Wichtige Massnahme für Lärmschutz und Mobilität

Massnahmen an der Quelle wie Tempo 30 sind dringend nötig. Tempo 30 ist nicht nur hinsichtlich des durchschnittlichen Lärmpegels eine äusserst wirksame Massnahme. Anders als bei lärmarmen Belägen werden mit Tempo 30 auch unangenehme Anfahrgeräusche und Lärmspitzen deutlich vermindert. Zudem sind Temporeduktionen kostengünstig und schnell umsetzbar.
Diesen Artikel teilen

Verbot von Tempo 30 schwächt den Lärmschutz

Die Lärmliga Schweiz bedauert die Annahme der Motion Schilliger, die ein faktisches Verbot von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen fordert. Stéphanie Conrad, Geschäftsleiterin der Lärmliga Schweiz, hebt die Bedeutung von Tempo 30 für den Lärmschutz und die städtische Mobilität hervor.

Mit der drohenden massiven Schwächung des Lärmschutzes für Neubauten im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes nimmt die Notwendigkeit für Massnahmen an der Quelle stark zu. «Es ist absurd und unverantwortlich, gleichzeitig diese Möglichkeiten einzuschränken und damit auch noch einen ausreichenden Lärmschutz bei den bestehenden Gebäuden zu verunmöglichen», sagt Lärmliga Schweiz-Geschäftsführerin Stéphanie Conrad.

Massnahmen an der Quelle wie Tempo 30 sind dringend nötig. Tempo 30 ist nicht nur hinsichtlich des durchschnittlichen Lärmpegels eine äusserst wirksame Massnahme. Anders als bei lärmarmen Belägen werden mit Tempo 30 auch unangenehme Anfahrgeräusche und Lärmspitzen deutlich vermindert. Zudem sind Temporeduktionen kostengünstig und schnell umsetzbar.

Kombiniert mit der zunehmenden Elektromobilität ist das Lärmreduktionspotential von Tempo 30 zukünftig noch höher, da bei tiefen Geschwindigkeiten primär das Motorengeräusch hörbar ist. Zusätzlich wirkt sich Tempo 30 positiv auf diverse weitere Faktoren aus, so etwa auf die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Langsamverkehrs, sorgt für weniger CO2-Ausstoss durch Verstetigung des Verkehrs und stärkt die Strasse als Teil des öffentlichen Raumes auch als Aufenthalts- und Begegnungsraum.

Die heute im Rat angenommene Motion Schilliger dagegen zielt darauf ab, die Einführung von Tempo-30-Zonen nur auf siedlungsorientierten Strassen zu unterstützen, während für verkehrsorientierte Strassen weiterhin grundsätzlich Tempo 50 gelten soll.

Diese Unterscheidung ist für die Lärmliga hinsichtlich Lärmschutz und Lebensqualität in städtischen Gebieten fragwürdig. «Es ist wichtig, die Lärmbelastung im gesamten Siedlungsgebiet  zu reduzieren. Auch an verkehrsorientierten Strassen wohnen viele Menschen, deren Gesundheit unter der hohen Lärmbelastung stark leidet», hält Stéphanie Conrad fest. Die Lärmliga setzt sich weiterhin für wirksame Massnahmen an Quelle ein, um den gesundheitsschädlichen Lärm zu reduzieren.

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen

Feuerwerksinitiative: Lärmliga kritisiert Ablehnung durch Bundesrat

Der Bundesrat empfiehlt die Feuerwerksinitiative zur Ablehnung. Die Lärmliga Schweiz nimmt den Entscheid enttäuscht und mit Unverständnis zur Kenntnis. Die Knallerei mit privatem Feuerwerk ist ein grosses Ärgernis und schädlich für Mensch, Tier und Umwelt. Die Lärmliga wird sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen für die Initiative und für einen indirekten Gegenvorschlag einsetzen.

Petition Lärmblitzer eingereicht

Am 26. August 2024 überreichte die Lärmliga Schweiz gemeinsam mit Lärmbetroffenen dem National- und dem Ständerat ihre Lärmblitzer-Petition. Die Petition fordert die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Lärmblitzern in der Schweiz. Die rund 20'000 Unterschriften kamen rekordschnell in nur drei Wochen zusammen. Das zeigt, dass Lärmblitzer als Massnahme zur Lärmbekämpfung auf grosse Unterstützung in der Bevölkerung stossen.

Petition Lärmblitzer

Wir haben die Lärmexzesse von getunten Motorrädern und Sportwagen satt. Die Zeit ist reif für Lärmblitzer auf Schweizer Strassen! Im Ausland sind solche Geräte bereits erfolgreich im Einsatz. Es braucht keine neuen Gesetze, sondern die rechtlichen Grundlagen, damit die Polizei Lärmblitzer anwenden kann. Unterzeichnen Sie unsere Petition an den National- und Ständerat.
Skip to content