Tag gegen den Lärm 2022

Das Thema des Tag gegen den Lärm 2022 drehte sich um Gartenarbeit, resp. den übermässigen oder unnötigen Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Laubbläsern, Rasenmähern, Hochdruckreinigern und Heckenscheren.
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Ruhezeiten

Nach Artikel 4 der Lärmschutzverordnung dürfen bewegliche Geräte und Maschinen das Wohlbefinden der betroffenen Bevölkerung nicht erheblich stören. Üblicherweise schränken Gemeinden das Lärmen im Freien mit Maschinen und Geräten durch die Bestimmungen der kommunalen Polizeiverordnung oder des kommunalen Ortspolizeireglements zeitlich ein. Gerade bei lauten Gartengeräten wäre es wünschenswert, wenn die Gemeinden ihren Spielraum vermehrt nutzen indem in der Kommunalen Polizeiverordnung beispielsweise die Ruhezeiten ausgebaut und «Lärmzeiten» konzentriert würden. Davon profitiert die Standortqualität von Wohngebieten und die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner.

Hier geht es zur Kampagnenseite 2022.

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Tempo 30: Wichtige Massnahme für Lärmschutz und Mobilität

Massnahmen an der Quelle wie Tempo 30 sind dringend nötig. Tempo 30 ist nicht nur hinsichtlich des durchschnittlichen Lärmpegels eine äusserst wirksame Massnahme. Anders als bei lärmarmen Belägen werden mit Tempo 30 auch unangenehme Anfahrgeräusche und Lärmspitzen deutlich vermindert. Zudem sind Temporeduktionen kostengünstig und schnell umsetzbar.

Schwarzer Tag für die lärmbetroffene Bevölkerung

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat eine massive Schwächung des Lärmschutzes beschlossen. Dies ist angesichts der nachgewiesenen Schädlichkeit von Lärm unverantwortlich und hat gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und die Wohnqualität der Bevölkerung. Falls die Vorlage in der Differenzbereinigung nicht substanziell verbessert wird, wird die Lärmliga Schweiz das Referendum gegen die missratene Vorlage ergreifen.
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