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Tag gegen den Lärm 2022

Das Thema des Tag gegen den Lärm 2022 drehte sich um Gartenarbeit, resp. den übermässigen oder unnötigen Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Laubbläsern, Rasenmähern, Hochdruckreinigern und Heckenscheren.
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Ruhezeiten

Nach Artikel 4 der Lärmschutzverordnung dürfen bewegliche Geräte und Maschinen das Wohlbefinden der betroffenen Bevölkerung nicht erheblich stören. Üblicherweise schränken Gemeinden das Lärmen im Freien mit Maschinen und Geräten durch die Bestimmungen der kommunalen Polizeiverordnung oder des kommunalen Ortspolizeireglements zeitlich ein. Gerade bei lauten Gartengeräten wäre es wünschenswert, wenn die Gemeinden ihren Spielraum vermehrt nutzen indem in der Kommunalen Polizeiverordnung beispielsweise die Ruhezeiten ausgebaut und «Lärmzeiten» konzentriert würden. Davon profitiert die Standortqualität von Wohngebieten und die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner.

Hier geht es zur Kampagnenseite 2022.

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Petition Lärmblitzer eingereicht

Am 26. August 2024 überreichte die Lärmliga Schweiz gemeinsam mit Lärmbetroffenen dem National- und dem Ständerat ihre Lärmblitzer-Petition. Die Petition fordert die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von Lärmblitzern in der Schweiz. Die rund 20'000 Unterschriften kamen rekordschnell in nur drei Wochen zusammen. Das zeigt, dass Lärmblitzer als Massnahme zur Lärmbekämpfung auf grosse Unterstützung in der Bevölkerung stossen.

Petition Lärmblitzer

Wir haben die Lärmexzesse von getunten Motorrädern und Sportwagen satt. Die Zeit ist reif für Lärmblitzer auf Schweizer Strassen! Im Ausland sind solche Geräte bereits erfolgreich im Einsatz. Es braucht keine neuen Gesetze, sondern die rechtlichen Grundlagen, damit die Polizei Lärmblitzer anwenden kann. Unterzeichnen Sie unsere Petition an den National- und Ständerat.

Ständerat fährt Lärmschutz an die Wand – Lärmliga Schweiz ist bereit fürs Referendum

Der Ständerat hält auch in der Differenzbereinigung am radikalen Abbau des Lärmschutzes fest. Statt für weniger Verkehrslärm und für gute Lärmarchitektur zu sorgen, will er den Bau von Wohnungen an stark lärmbelasteten Orten ermöglichen. Dies ist aus sowohl aus Sicht des Gesundheitsschutzes als auch der Wohnhygiene unverantwortlich und wird gravierende Auswirkungen auf die Menschen haben, die in solchen Wohnungen leben müssen. Die Lärmliga Schweiz ist bereit fürs Referendum.
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