Ständerat hebelt Lärmschutz aus

Zürich, 7. Dezember 2023 – Der Ständerat hat heute unter dem Deckmantel der Siedlungsverdichtung nach innen einschneidende Änderungen des Umweltschutzgesetzes beschlossen, die zu einer gravierenden Schwächung des Lärmschutzes in lärmbelasteten Gebieten führen. Dies ist angesichts der nachgewiesenen Gesundheitsschädlichkeit von Lärm unverantwortlich und ein Affront gegen die rund eine Million Lärmbetroffenen in der Schweiz. Der Nationalrat ist nun aufgefordert, die Vorlage substanziell zu verbessern. Es müssen verbindliche Massnahmen zur Lärmreduktion an der Quelle eingebaut werden. Denn um die erwünschte Verdichtung in der Siedlungspolitik zu erreichen, muss der Lärm, nicht der Lärmschutz bekämpft werden. Damit würde auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität in diesen Gebieten erhöht
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Gemäss Beschluss des Ständerats sollen die Immissionsgrenzwerte, deren Überschreitung gesundheitsschädlich ist, nur in einem Raum jeder Wohnung eingehalten werden müssen. Wenn Wohnungen mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung ausgestattet werden, sollen die Immissionsgrenzwerte gar nicht zur Anwendung kommen. Der Ständerat geht offensichtlich davon aus, dass die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Wohnungen weder ihre Fenster öffnen noch die Aussenräume nutzen wollen und hebelt im Ergebnis jeden wirksamen Lärmschutz an solchen Lagen aus. Kontrollierte Lüftungen sind keine Klimaanlagen und gewährleisten nicht, dass Wohnräume bei sommerlichen Temperaturen nachts genügend abgekühlt werden. «Die Lärmliga Schweiz fordert, dass die Grenzwerte weiterhin in jedem lärmempfindlichen Raum an einem Fenster eingehalten werden müssen. Diese Lösung erlaubt, die heutige Regelung zu lockern, indem einen minimalen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor übermässigem Lärm gewährleistet wird. Im begründeten Einzelfall soll es möglich sein, diese Anforderung auf die Hälfte der lärmempfindlichen Räume zu reduzieren, sofern gleichzeitig ein ruhiger Aussenraum beim Gebäude zur Verfügung steht», hält Gabriela Suter, Nationalrätin und Präsidentin der Lärmliga Schweiz, fest.

Weiter beschloss der Ständerat, die Ausscheidung neuer Bauzonen und die Änderungen von Nutzungsplänen selbst bei einer Überschreitung der Alarmwerte zu erlauben. Die vom Bundesrat vorgesehenen und vom Ständerat übernommenen wohnqualitätsverbessernden Massnahmen sind nach Ansicht der Lärmliga unzureichend. Städte und Gemeinden müssen mehr Kompetenzen bei der Anordnung von lärmbegrenzenden Massnahmen an der Quelle erhalten. Weiter müssen auf Gesetzesstufe Lärmobergrenzen vorgesehen werden, wenn neue Bauzonen ausgeschieden oder Nutzungspläne in Bauzonen geändert werden. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist es zentral, den ausreichenden Lärmschutz während den Nachtzeiten sicherzustellen. 

Verdichtung ja, aber nicht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung

Die Lärmliga sperrt sich nicht gegen die Siedlungsverdichtung nach innen. Aber dies darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung geschehen. «Eine Änderung des Umweltschutzgesetzes im Sinne des Ständerats würde den Schutz der Bevölkerung vor Lärm an lärmbelasteten Lagen massiv schwächen. Bei Wohnungen mit kontrollierten Lüftungen kämen die Immissionsgrenzwerte gar nicht mehr zur Anwendung. Das widerspricht dem Verfassungsauftrag, die Menschen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen», sagt Gabriela Suter. «Übermässiger Lärm ist gesundheitsschädlich. Statt einer Lockerung des Lärmschutzes müssen deshalb zwingend zuerst Massnahmen an der Quelle, sprich Temporeduktionen, lärmarme Beläge und leise Reifen zum Einsatz kommen.»

Nationalrat muss die Vorlage retten

Vor zwei Jahren empfahl die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) in einem umfangreichen Bericht, die Lärmgrenzwerte zu senken. Aus diesen Gründen fordert die Lärmliga, die Behandlung der Vorlage zu sistieren, bis die laufende Folgeabschätzung zur Umsetzung der Grenzwertempfehlungen vorliegt. Damit nicht die Gesamtvorlage, sondern nur der Teil Lärm provisorisch gestoppt wird, empfiehlt die Lärmliga die Ausscheidung des Bereichs Lärm aus der Gesamtvorlage. So könnte der Nationalrat  diesen getrennt weiter behandeln.

Hier geht es zur Medienmitteilung als PDF.

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