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Auch UREK-N kapituliert vor Herausforderungen beim Lärmschutz

Die Lärmliga Schweiz verurteilt die Schwächung des Lärmschutzes durch die UREK-N im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG). Der Nationalrat muss in der Frühlingssession auf die «Lüftungsfensterpraxis» einschwenken und diese mit parallel zu ergreifenden Lärmreduktionsmassnahmen an der Quelle verbinden. Falls es zu keiner Verbesserung kommt, ist die untaugliche Gesetzesrevision abzulehnen.

Ständerat hebelt Lärmschutz aus

Zürich, 7. Dezember 2023 – Der Ständerat hat heute unter dem Deckmantel der Siedlungsverdichtung nach innen einschneidende Änderungen des Umweltschutzgesetzes beschlossen, die zu einer gravierenden Schwächung des Lärmschutzes in lärmbelasteten Gebieten führen. Dies ist angesichts der nachgewiesenen Gesundheitsschädlichkeit von Lärm unverantwortlich und ein Affront gegen die rund eine Million Lärmbetroffenen in der Schweiz. Der Nationalrat ist nun aufgefordert, die Vorlage substanziell zu verbessern. Es müssen verbindliche Massnahmen zur Lärmreduktion an der Quelle eingebaut werden. Denn um die erwünschte Verdichtung in der Siedlungspolitik zu erreichen, muss der Lärm, nicht der Lärmschutz bekämpft werden. Damit würde auch die Wohn- und Aufenthaltsqualität in diesen Gebieten erhöht

Bauen im Lärm: Wohnqualität an Hauptverkehrsachsen ist möglich

Die Schweiz braucht mehr Wohnqualität an lärmexponierten Lagen wie vielbefahrenen Strassen: Dieser Forderung widmeten sich heute Fachpersonen von Bund und der ganzen Schweiz. An der nationalen Lärmtagung in Bern wurde gezeigt, wie dies möglich ist. 

Lärmliga Schweiz moniert Schwächung des Lärmschutzes an bereits stark belasteten Lagen durch USG Revision

Die Vorschläge der UREK-S im Rahmen der Interessenabwägung zur bevorstehenden USG Revision führen zu einer gravierenden Schwächung des Lärmschutzes an den bereits stark belasteten Lagen, ohne Vorkehrungen zur Verminderung des Lärms vorzusehen. Angesichts der nachgewiesenen Gesundheitsschädlichkeit von Lärm ist dies aus Sicht der Lärmliga unverantwortlich und nicht im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung der Auswirkung auf die Gesundheit der Betroffenen. Um die anstehende Änderung des Umweltschutzgesetzes in ein Gleichgewicht zu bringen, müssen verbindliche Vorkehrungen zur Verminderung des Lärms an der Quelle vorgesehen werden. 
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