Seit April 2026 gelten neue Bestimmungen im Umweltschutzgesetz und in der Lärmschutzverordnung, die das Bauen in lärmbelasteten Gebieten erleichtern. Die Lärmliga Schweiz hatte sich entschieden gegen diese Lockerungen eingesetzt. Denn die Gefahr besteht, dass künftig mehr Menschen einer gesundheitsschädlichen Lärmbelastung ausgesetzt werden. Wie sich unter diesen erschwerten Rahmenbedingungen dennoch ein wirksamer Lärmschutz gewährleisten lässt, stand im Zentrum der Tagung vom 29. Oktober 2026 in Bern, mit der die Lärmliga zugleich ihr 70-jähriges Bestehen feierte.
Mehr Spielraum beim Bauen – weniger Schutz vor Lärm?
Bundesrat Albert Rösti verteidigte die Revision als Beitrag zur Siedlungsentwicklung nach innen. Kritische Stimmen, darunter auch die Lärmliga, warnten hingegen davor, dass die neuen Bestimmungen den Schutz vor Lärm und seinen gesundheitlichen Folgen schwächen. Die Erleichterung des Bauens darf nicht dazu führen, dass die gesundheitlichen Folgen der Verdichtung auf die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner abgewälzt werden.
Die Fachbeiträge und Praxisbeispiele zeigten zugleich, dass auch an lärmbelasteten Standorten attraktive Wohnräume entstehen können – durch eine sorgfältige Planung, eine kluge Anordnung von Gebäuden und Nutzungen sowie geschützten, ruhigen Aussenräumen. Nun sind insbesondere Kantone und Gemeinden gefordert, die verbleibenden Schutzmöglichkeiten konsequent auszuschöpfen.
Lärmliga fordert konsequenten Gesundheitsschutz
«Die neuen Bestimmungen dürfen nicht einfach dazu führen, dass mehr Menschen an lauten Orten wohnen. Unser Anspruch muss sein, dass auch in dicht bebauten Gebieten gesunder und lebenswerter Wohnraum entsteht», betont Katharina Conradin, Geschäftsleiterin der Lärmliga Schweiz.
Die Lärmliga fordert deshalb klare Vollzugsregeln, wirksame Massnahmen an den Lärmquellen und hohe Anforderungen an die Wohnqualität. Sie wird die Umsetzung der neuen Bestimmungen kritisch und konstruktiv begleiten.