Die Verkehrsregeln verbieten vermeidbaren Fahrzeuglärm. In der Praxis ist es jedoch schwierig, Verstösse konsequent zu ahnden. Heute muss die Polizei besonders laute Fahrzeuge in der Regel direkt feststellen und kontrollieren. Der damit verbundene Mess- und Kontrollaufwand ist hoch.
Die Folgen tragen insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner stark befahrener Strassen in Städten und Agglomerationen. Auch entlang beliebter Passstrassen und in Alpentälern kann exzessiver Motorenlärm an schönen Wochenenden zu einer erheblichen Belastung werden.
Lärmradargeräte – umgangssprachlich Lärmblitzer – können besonders laute Fahrzeuge erkennen und gezieltere Kontrollen ermöglichen. Entsprechende Systeme werden im Ausland bereits erprobt und eingesetzt. Für die Lärmliga hätten Lärmblitzer einen wichtigen Beitrag zu einem wirksameren Vollzug leisten können. Mit der Ablehnung der Motion wurde die Chance verpasst, die dafür notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen.
Die Lärmliga wird die Erfahrungen mit Lärmradargeräten im Ausland weiterhin verfolgen und sich dafür einsetzen, dass auch in der Schweiz die rechtlichen Voraussetzungen für ihren Einsatz geschaffen werden.
Nachlesen: Motion 24.3696, eingereicht von SP-Nationalrätin und Lärmliga Präsidentin Gabriela Suter