Das Bundesgericht hat die Praxis des Kantons Luzern betreffend Lärmsanierungen zurück gewiesen und weist den Kanton damit an, seine Praxis zu überdenken. Wir diskutieren mit dem Kläger aus Kriens, der das Urteil erreicht hat, mögliche Auswirkungen auf die zukünftige Praxis.
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